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Mit Auto-Leasing ist eine spezielle Form des Fahrzeugerwerbs gemeint, bei der das Fahrzeug für eine festgelegte Dauer zur Nutzung überlassen wird. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Leasingrate an den Leasinggeber. Die Leasingdauer beträgt in der Regel 12 bis 60 Monate, kann aber auch bis zu 84 Monate betragen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer das Fahrzeug zum vorher festgelegten Restwert kaufen. Im Gegensatz zum Kauf bleibt das Fahrzeug bis zum Vertragsende jedoch Eigentum des Leasinggebers.
Die monatlichen Leasingraten sind in der Regel geringer als die monatliche Belastung bei einer Finanzierung, da beim Privatleasing keine Wertminderung des Fahrzeugs berücksichtigt werden muss. Natürlich unter der Voraussetzung, dass das Auto in einem normalen Zustand zurückgegeben wird. Außerdem sind Sie bei dieser Leasingvariante immer auf dem jeweiligen Stand der Technik, ohne dass Sie sich länger als zwei bis drei Jahre an ein bestimmtes Modell binden müssen.
Das Leasing eines Autos kann auch für Privatpersonen sinnvoll sein. Obwohl die monatlichen Leasingraten beim privaten Leasing nicht steuerlich abgesetzt werden können, hat diese Leasingform einige Vorzüge für Privatkunden. Zum einen sind die Leasingraten meist deutlich geringer als die monatliche Belastung bei einer Finanzierung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beim Privatleasing keine Wertminderung des Fahrzeugs berücksichtigt werden muss. Außerdem sind Sie bei dieser Leasingvariante immer auf dem jeweiligen Stand der Technik, ohne dass Sie sich länger als zwei bis drei Jahre an ein bestimmtes Modell binden müssen.
Der Leasingvertrag regelt das Verhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer bis ins Detail. Alle Rechte und Pflichten beider Seiten sind hierin festgehalten. Diese Dinge sind im Leasingvertrag geregelt:
Die Leasingrate ist der monatliche Betrag, den der Leasingnehmer an den Leasinggeber zahlt, um das Fahrzeug für eine festgelegte Dauer zu nutzen. Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Neuwagenpreis und dem vereinbarten Restwert, der sich aus der Abnutzung des Fahrzeugs über die vereinbarte Laufzeit und Laufleistung ergibt.
Eine Sonderzahlung oder Anzahlung kann die monatliche Rate teilweise deutlich verringern. Letztendlich sorgt die regelmäßige Ratenzahlung für einen Ausgleich des Wertverlustes des Neuwagens während der Zeit des Leasingvertrags.
Neben den monatlichen Leasingkosten gibt es auch noch turnusmäßige Zusatzkosten, die Sie beachten sollten. Diese wären:
Jedem Autoleasing geht eine Bonitätsprüfung voraus, um sicherzustellen, dass Sie die Raten für das Auto über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg absolut problemlos zahlen können. Oft ist auch ein Einkommensnachweis notwendig.
Sobald Ihre Bonität geprüft und für gut befunden ist, sind die Voraussetzungen für das Autoleasing erfüllt. Teilweise kann es jedoch sein, dass auch noch ein Bürge mit in den Vertrag aufgenommen werden muss, um das Risiko ausbleibender Ratenzahlungen zu verringern.
Wer für die Wartung und Instandhaltung eines Leasingfahrzeugs verantwortlich ist, steht genau im Leasingvertrag. Normalerweise zahlen Sie sämtliche Reparatur- und Servicekosten. In einzelnen Fällen umfasst Ihr Leasingvertrag aber auch einen Wartungsvertrag. Dann sind die ersten Inspektionen kostenlos – unvorhergesehene Reparaturen außerhalb der Garantie oder Gewährleistung gehen aber meistens zu Ihren Lasten.
Wer einen Leasingvertrag abschließen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wichtiger Hinweis: Ihr Einkommen sollte nicht nur regelmäßig auf Ihrem Konto eingehen, sondern vor allem für ein ausreichendes finanzielles Polster sorgen. 20 bis 25 Prozent des Nettogehalts sind beim Leasing ein reeller Richtwert für die laufenden Kosten inkl. einer Reserve für eventuelle Zusatzkosten wie Wartung oder Inspektionen. Beim konventionellen Autoleasing ist zudem die einmalige Sonderzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit mit in die Kalkulation einzubeziehen.
In der Regel ist der Leasingnehmer für die Versicherung des Leasing-Autos verantwortlich. Manche Angebote beinhalten jedoch ein Komplett-Paket inklusive Kfz-Versicherung. Ist dies nicht der Fall, ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Fahrzeug selbst in angemessener Form zu versichern.
Grundsätzlich bezieht sich der angemessene Versicherungsschutz auf den Abschluss einer Teilkaskoversicherung als Ergänzung zur verpflichtenden Kfz-Haftpflicht. Insbesondere beim Leasing eines Neuwagens ist jedoch der zusätzliche Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Da die Vollkaskoversicherung im Falle eines Totalschadens nur den Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt, ist gerade bei einem neuen Leasingwagen eine sogenannte GAP-Versicherung zu empfehlen. Diese begleicht die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und ausstehenden, vertraglich vereinbarten Leasingraten
Wer für die Wartung und Instandhaltung eines Leasingfahrzeugs verantwortlich ist, steht genau im Leasingvertrag. Normalerweise zahlen Sie sämtliche Reparatur- und Servicekosten. In einzelnen Fällen umfasst Ihr Leasingvertrag aber auch einen Wartungsvertrag. Dann sind die ersten Inspektionen kostenlos – unvorhergesehene Reparaturen außerhalb der Garantie oder Gewährleistung gehen aber meistens zu Ihren Lasten.
Für viele Leasingnehmer ist vor allem die Rückgabe ihres Fahrzeugs ein heikles Thema. Um am Ende der Laufzeit keine dicke Überraschung zu erleben, sollten Sie folgende Dinge beachten:
Wenn Sie sich ein neues Auto zulegen wollen, kann Leasing eine Alternative zu Barkauf oder Finanzierung sein. Mithilfe unserer Checkliste vermeiden Sie mögliche Überraschungen im Zusammenhang mit Ihrem Leasingvertrag:
Kraftstoffverbr. (komb./inner./außer.):
5,3 / 6,9 / 4,4 l/100km
CO2-Emissionen kombiniert: 126 g/km
Stromverbrauch des beworbenen Modells komb.: 11,9 kWh/100km
CO2-Emissionen komb.: 0 g/km
Elektrische Reichweite nach WLTP**:
75 km
CO2-Effizienzklasse:
A+++
Kraftstoffverbr. komb.: 5,5 l/100km
CO2-Emissionen komb.: 126 g/km
Kraftstoffverbr. komb.: 6,7 l/100km
CO2-Emissionen komb.: 152 g/km
Kraftstoffverbr. komb.: 5,7 l/100km
CO2-Emissionen komb.: 128 g/km
Kraftstoffverbr. komb.: 5,7 l/100km
CO2-Emissionen komb.: 128 g/km
Kraftstoffverbr. komb.: 5,6 l/100km
CO2-Emissionen komb.: 128 g/km
Kraftstoffverbr. komb. gewichtet: 1 l/100km
Stromverbrauch komb. gewichtet: 14,1 kWh/100km
CO2-Emissionen komb. gewichtet: 23 g/km
Elektrische Reichweite nach WLTP**:
76 km
Stromverbrauch des beworbenen Modells komb.: 14,6 kWh/100km
CO2-Emissionen komb.: 0 g/km
Elektrische Reichweite nach WLTP**:
402 km
CO2-Effizienzklasse:
A+++
Kraftstoffverbr. komb. gewichtet: 1,1 l/100km
Stromverbrauch komb. gewichtet: 15,3 kWh/100km
CO2-Emissionen komb. gewichtet: 24 g/km
Elektrische Reichweite nach WLTP**:
64 km
Stromverbrauch des beworbenen Modells komb.: 16,2 kWh/100km
CO2-Emissionen komb.: 0 g/km
Elektrische Reichweite nach WLTP**:
339 km
CO2-Effizienzklasse:
A+++
Stromverbrauch des beworbenen Modells komb.: 14,8 kWh/100km
Stromverbrauch komb. gewichtet: 14,8 kWh/100km
CO2-Emissionen komb.: 0 g/km
Elektrische Reichweite nach WLTP**:
418 km
CO2-Effizienzklasse:
A+++
Kraftstoffverbr. komb. gewichtet: 1 l/100km
Stromverbrauch komb. gewichtet: 14,1 kWh/100km
CO2-Emissionen komb. gewichtet: 23 g/km
Elektrische Reichweite nach WLTP**:
76 km
Stromverbrauch des beworbenen Modells komb.: 15,8 kWh/100km
CO2-Emissionen komb.: 0 g/km
Elektrische Reichweite nach WLTP**:
413 km
CO2-Effizienzklasse:
A+++
Kraftstoffverbr. komb. gewichtet: 1,2 l/100km
Stromverbrauch komb. gewichtet: 16,3 kWh/100km
CO2-Emissionen komb. gewichtet: 27 g/km
Elektrische Reichweite nach WLTP**:
55 km
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