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Wissenswertes zum Thema Fahrzeug Leasing

Alles, was Sie über Leasing wissen müssen, finden Sie hier!

Mit Auto-Leasing ist eine spezielle Form des Fahrzeugerwerbs gemeint, bei der das Fahrzeug für eine festgelegte Dauer zur Nutzung überlassen wird. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Leasingrate an den Leasinggeber. Die Leasingdauer beträgt in der Regel 12 bis 60 Monate, kann aber auch bis zu 84 Monate betragen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer das Fahrzeug zum vorher festgelegten Restwert kaufen. Im Gegensatz zum Kauf bleibt das Fahrzeug bis zum Vertragsende jedoch Eigentum des Leasinggebers.

Die monatlichen Leasingraten sind in der Regel geringer als die monatliche Belastung bei einer Finanzierung, da beim Privatleasing keine Wertminderung des Fahrzeugs berücksichtigt werden muss. Natürlich unter der Voraussetzung, dass das Auto in einem normalen Zustand zurückgegeben wird. Außerdem sind Sie bei dieser Leasingvariante immer auf dem jeweiligen Stand der Technik, ohne dass Sie sich länger als zwei bis drei Jahre an ein bestimmtes Modell binden müssen.

Das Leasing eines Autos kann auch für Privatpersonen sinnvoll sein. Obwohl die monatlichen Leasingraten beim privaten Leasing nicht steuerlich abgesetzt werden können, hat diese Leasingform einige Vorzüge für Privatkunden. Zum einen sind die Leasingraten meist deutlich geringer als die monatliche Belastung bei einer Finanzierung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beim Privatleasing keine Wertminderung des Fahrzeugs berücksichtigt werden muss. Außerdem sind Sie bei dieser Leasingvariante immer auf dem jeweiligen Stand der Technik, ohne dass Sie sich länger als zwei bis drei Jahre an ein bestimmtes Modell binden müssen.

Der Leasingvertrag regelt das Verhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer bis ins Detail. Alle Rechte und Pflichten beider Seiten sind hierin festgehalten. Diese Dinge sind im Leasingvertrag geregelt:

  • Rechnungsdetails
  • Leasingrate
  • Nebenkosten
  • Vertragslaufzeit
  • Vertragsbeginn und -ende
  • Laufleistung
  • Voraussetzungen zur Vertragskündigung
  • Weitere Rechte, Pflichten, Konsequenzen
Darüber hinaus sind die weiteren Rechte, Pflichten und Konsequenzen ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. Sie beziehen sich insbesondere auf Abweichungen vom Vertrag sowie auf Unfall oder Totalschaden.

Die Leasingrate ist der monatliche Betrag, den der Leasingnehmer an den Leasinggeber zahlt, um das Fahrzeug für eine festgelegte Dauer zu nutzen. Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Neuwagenpreis und dem vereinbarten Restwert, der sich aus der Abnutzung des Fahrzeugs über die vereinbarte Laufzeit und Laufleistung ergibt.

Eine Sonderzahlung oder Anzahlung kann die monatliche Rate teilweise deutlich verringern. Letztendlich sorgt die regelmäßige Ratenzahlung für einen Ausgleich des Wertverlustes des Neuwagens während der Zeit des Leasingvertrags.

Neben den monatlichen Leasingkosten gibt es auch noch turnusmäßige Zusatzkosten, die Sie beachten sollten. Diese wären:

  • Überführungskosten
  • Reparaturkosten bei Beschädigungen des Fahrzeugs
  • Wartungskosten
  • Versicherungskosten
  • Steuern
Wichtig in diesem Zusammenhang: Jeder Leasingnehmer ist verpflichtet, sein Leasingfahrzeug zu pflegen, zu warten und gegebenenfalls reparieren zu lassen, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Neuwagen oder einen Gebrauchten handelt. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gebrauchtwagen häufiger in die Werkstatt muss, naturgemäß etwas höher.

Übrigens: Die Kalkulation der Leasingrate berücksichtigt auch weitere Faktoren wie Zinsen, Gebühren, Verwaltungskosten und eventuelle Risiken wie die Bonität des Leasingnehmers. Nicht zuletzt spielen auch der Neupreis und die gewünschte Ausstattung des Leasingfahrzeugs eine entscheidende Rolle.

Jedem Autoleasing geht eine Bonitätsprüfung voraus, um sicherzustellen, dass Sie die Raten für das Auto über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg absolut problemlos zahlen können. Oft ist auch ein Einkommensnachweis notwendig.

Sobald Ihre Bonität geprüft und für gut befunden ist, sind die Voraussetzungen für das Autoleasing erfüllt. Teilweise kann es jedoch sein, dass auch noch ein Bürge mit in den Vertrag aufgenommen werden muss, um das Risiko ausbleibender Ratenzahlungen zu verringern.

Wer für die Wartung und Instandhaltung eines Leasingfahrzeugs verantwortlich ist, steht genau im Leasingvertrag. Normalerweise zahlen Sie sämtliche Reparatur- und Servicekosten. In einzelnen Fällen umfasst Ihr Leasingvertrag aber auch einen Wartungsvertrag. Dann sind die ersten Inspektionen kostenlos – unvorhergesehene Reparaturen außerhalb der Garantie oder Gewährleistung gehen aber meistens zu Ihren Lasten.

Wer einen Leasingvertrag abschließen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • positive Bonität und kein Schufa-Eintrag
  • regelmäßiges Einkommen
  • Wohnsitz in Deutschland
  • monatliches Einkommen deutlich höher als Leasingrate

Wichtiger Hinweis: Ihr Einkommen sollte nicht nur regelmäßig auf Ihrem Konto eingehen, sondern vor allem für ein ausreichendes finanzielles Polster sorgen. 20 bis 25 Prozent des Nettogehalts sind beim Leasing ein reeller Richtwert für die laufenden Kosten inkl. einer Reserve für eventuelle Zusatzkosten wie Wartung oder Inspektionen. Beim konventionellen Autoleasing ist zudem die einmalige Sonderzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit mit in die Kalkulation einzubeziehen.

In der Regel ist der Leasingnehmer für die Versicherung des Leasing-Autos verantwortlich. Manche Angebote beinhalten jedoch ein Komplett-Paket inklusive Kfz-Versicherung. Ist dies nicht der Fall, ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Fahrzeug selbst in angemessener Form zu versichern.

Grundsätzlich bezieht sich der angemessene Versicherungsschutz auf den Abschluss einer Teilkaskoversicherung als Ergänzung zur verpflichtenden Kfz-Haftpflicht. Insbesondere beim Leasing eines Neuwagens ist jedoch der zusätzliche Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Da die Vollkaskoversicherung im Falle eines Totalschadens nur den Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt, ist gerade bei einem neuen Leasingwagen eine sogenannte GAP-Versicherung zu empfehlen. Diese begleicht die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und ausstehenden, vertraglich vereinbarten Leasingraten

Wer für die Wartung und Instandhaltung eines Leasingfahrzeugs verantwortlich ist, steht genau im Leasingvertrag. Normalerweise zahlen Sie sämtliche Reparatur- und Servicekosten. In einzelnen Fällen umfasst Ihr Leasingvertrag aber auch einen Wartungsvertrag. Dann sind die ersten Inspektionen kostenlos – unvorhergesehene Reparaturen außerhalb der Garantie oder Gewährleistung gehen aber meistens zu Ihren Lasten.

Für viele Leasingnehmer ist vor allem die Rückgabe ihres Fahrzeugs ein heikles Thema. Um am Ende der Laufzeit keine dicke Überraschung zu erleben, sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Schäden am Fahrzeug sofort melden: Sobald ein Schaden entsteht, sollten Sie sofort mit dem Leasinggeber die weiteren Schritte abklären. Ist der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, gibt es keinen Grund, den Rückgabetermin zu fürchten.
  • Das Auto über die gesamte Laufzeit hinweg pflegen und gereinigt zurückbringen. Dasselbe gilt für Zubehör und Reifen. Diese sollten immer vorschriftsmäßig gelagert werden.
  • Rückgabe frühzeitig planen: Überprüfen Sie, ob noch alle Schlüssel und Zubehörteile vorhanden sind. Stellen Sie alle Papiere wie das Serviceheft und den Fahrzeugschein zusammen und kopieren Sie diese gegebenenfalls. Danach vereinbaren Sie einen Termin zur Fahrzeugrückgabe im Autohaus. Ein Sachverständiger protokolliert den Kilometerstand sowie alle entstandenen Schäden, z.B. Dellen und Kratzer. Danach kannst du das Fahrzeug direkt abgeben. Die Abmeldung erfolgt einige Tage später durch den Leasinggeber, danach endet der Leasingvertrag.

Wenn Sie sich ein neues Auto zulegen wollen, kann Leasing eine Alternative zu Barkauf oder Finanzierung sein. Mithilfe unserer Checkliste vermeiden Sie mögliche Überraschungen im Zusammenhang mit Ihrem Leasingvertrag:

  • Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie den Leasingvertrag endgültig unterschreiben.
  • Vergleichen Sie verschiedene Leasingangebote und behalten Sie das Kleingedruckte im Auge.
  • Achten Sie auf eine detaillierte Beschreibung des Leasingautos. Bei Formulierungen wie „oder vergleichbar“ sollten Sie aufhorchen.
  • Bestehen Sie darauf, dass alle Vereinbarungen vertraglich festhalten werden.
  • Prüfen Sie genau, wie lange der Vertrag gelten soll. Schließlich haben Sie die Leasingkosten für die gesamte Laufzeit zu tragen.
  • Hinterfragen Sie, ob eine zusätzliche GAP-Versicherung für den Ausfall der Leasingraten im Vertrag enthalten sein sollte.
  • Erkundigen Sie sich, ob Kfz- Steuer, Kfz-Versicherung, Werkstattkosten etc. in den Leasingraten enthalten sind.
  • Informieren Sie sich vorab, ob Sie Veränderungen am Auto vornehmen dürfen (z.B. Fahrradständer, Anhängerkupplung, Dachträger).
  • Haken Sie nach, ob Sie bei Reparaturen zwingend in eine Vertragswerkstatt müssen oder ob Sie freie Werkstattwahl haben.
  • Informieren Sie sich bis ins Detail, ob der Vertrag vorzeitig beendet oder auf eine andere Person übertragen werden darf. Wenn ja, zu welchen Konditionen?
  • Prüfen Sie genau, ob der Vertrag bei der Fahrzeugrückgabe eine Zahlung für übliche Gebrauchsspuren vorsieht. In diesem Falle kann es bei Vertragsende teuer werden.